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AGB
§ 1 Geltungsbereichsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung in allen
      Rechtsbeziehungen zwischen „Janssen Druck“ und unseren Auftraggebern (im nachfolgenden „Kunden“).
1.2 Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.3 Soweit Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind, bleibt es
      ausschließlich bei den gesetzlichen Bestimmungen.
1.4 Widersprechende Geschäftsbedingungen der Kunden werden auch bei Durchführung des Vertrages
      ausdrücklich nicht Grundlage der Geschäftsabwicklung. Abweichende Vereinbarungen werden nur dann
      wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen.

§ 2  Abschluss des Vertrages, Angebot und Annahme
2.1 Die auf der Onlineseite ausgestellten Produkte und Preise stellen lediglich freibleibende Angebote dar.
2.2 Mit dem Abschicken einer Bestellung, gibt der Kunde ein Angebot zumAbschluss eines Kaufvertrages an
      uns ab. Die Annahme kann binnen 14 Tagen schriftlich oder konkludent, durch Auslieferung der Ware
      bzw. durch Erbringung der gewünschten Leistung, erklärt werden.
2.3 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für nachträgliche Auftragsänderungen,
      Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen. Die Abgeltung der Schriftform kann ebenfalls nur
      schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Preise, Zahlung & Zahlungsverzug
3.1 Unsere Preiseverstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto,
      Fracht und sonstige Versandkosten nicht mit ein.
3.2 Die in unserem Online-Angebot ausgewiesenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
      Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.3 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als drei Monate, sind wirbei Änderung der
      gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Zeitpunkt der Steuererhöhung an zur Änderung der vereinbarten Preise
      berechtigt. Weiterhin sind wir berechtigt, bei  Kostenänderungen die auf Materialpreisänderungen oder
      Tarifverträgen beruhen, den vereinbarten Preis entsprechend den eingetretenen Änderungen bis zu 5 %
      des ursprünglich vereinbarten Preises herabzusetzen oder zu erhöhen.
3.4 Als Zahlungsmethoden bieten wir Rechnungund Vorkasse an.
3.5 Die in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsansprüche werden ohne Abzug sofort fällig.
3.6 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, behalten wir uns die Möglichkeit vor, bei umfangreichen oder
      außergewöhnlichen Vorleistungen, angemessene Abschlagszahlungen bzw. (Teil-)Vorauszahlungen zu
      verlangen, mindestens jedoch 30 % der Auftragssumme. Ist der Kunde kein Kaufmann, können wir für
      Vorleistungen angemessene Vorauszahlungen, mindestens jedoch 30 % verlangen, wenn die Herstellung
      des von uns anzufertigenden Werkes so erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordert, dass uns eine
      selbständige Finanzierung nicht zumutbar ist.Die Höhe der Vorauszahlungen wird unter Einhaltung der
      Schriftform gesondert vereinbart.
3.7 Mehrkosten durch veranlasste Auftragsänderungen nach Vertragsschluss, werden demKunden
      in Rechnung gestellt.
3.8 Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird die verbleibende Restschuld sofort ohne weitere Abmahnung fällig,
      wenn sich der Kunde mit der Zahlung mit mehr als 1 Monatsrate im Rückstand befindet, er seine
      Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt hat.
 
§ 4 Verzug des Kunden, Aufrechnung
4.1 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz  zu zahlen.
4.3 Wird nach Vertragsschluss die Erfüllung des Zahlungsanspruches erkennbar durch die mangelnde
      Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet oder kommt der Kunde bei einer Ratenzahlung mit der Leistung
      in Verzug, kann „Janssen Druck“ noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit einstellen.
4.2 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung  aufrechnen oder
     ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
 
§ 5 Lieferung  
5.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an ihn versendet, geht die Gefahr eines Untergangs  mit Abgabe
      an das Transportunternehmen auf diesen über.
5.2 Liefertermine sind nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt werden.
5.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Bei Betriebsstörungen wie Streik, oder höherer Gewalt, sowohl im Betrieb des Auftraggebers als auch in
      unserem Betrieb, tritt Verzug von „Janssen Druck“ nicht ein. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich
      entsprechend der Dauer der Hindernisse. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn ihm ein
      weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn die
      betriebliche Störung länger als vier Wochen anhält. Eine Haftung durch uns ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5.5. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu
      setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
5.6 Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung steht uns ein
      Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB an dem vom Kunden angelieferten Druck- und Stempelvorlagen
      sowie  Manuskripten, etc. zu.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung (Erfüllung) sämtlicher Forderungen aus dem Rechtsverhältnis bleibt die
      gelieferte Ware Eigentum von „Janssen Druck“.
6.2 Dies gilt auch für Geschäfte im kaufmännischen Verkehr.
      Der Kunde ist hierbei zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
      Vor der Weiterveräußerung hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich über den Namen, die Anschrift und
      weitere notwendige Daten des Drittschuldners  zu informieren. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der
      Weiterveräußerung an uns ab.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt erfor-
      derlichen Auskünfte zu erteilen, und evtl. notwendige Unterlagen hierüber an uns auszuhändigen.

§ 7 Gewährleistung
7.1 Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware nach Erhalt zu prüfen.
      Offensichtliche Mängel der Sache sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferungsdatum schriftlich zu rügen.
      Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der
      gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Für Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB
      sind, gelten hinsichtlich der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten die gesetzlichen Regelungen
      der §§ 433 ff. BGB. Die handelsrechtliche Rüge nach § 377 HGB hat schriftlich zu erfolgen.
7.2 Mängel eines Teils der Warenlieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
7.3 Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen können nicht beanstandet werden.
      Dasselbe gilt für die Herstellung sonstiger Vorlagen verglichen mit dem Original.
7.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des zur Herstellung verwendeten Materials haften wir nur bis zur
      Höhe des Auftragswertes.
7.5 Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl Nachbesserung
      oder Ersatzlieferung zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder kommen wir mit
      der Nachbesserung in Verzug, ist der Kunde zur Minderung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.6 Für den Inhalt der Bestellung ist der Kunde selbst verantwortlich. Zulieferungen des Kunden unterliegen
      keiner Prüfungspflicht durch „Janssen Druck“. Eine Überprüfung auf Fehler, der uns vom Kunden mit der
      Bestellung angegeben Druckvorlagen, erfolgt nicht. Dies gilt nicht, soweit die Daten offenkundig nicht
      verarbeitungsfähig oder lesbar sind.
7.7 Der Kunde hat bei Datenübertragungen an uns die jeweils dem neuesten technischen Stand
      entsprechenden Computerschutzprogramme gegen Viren etc. zu verwenden. Die Sicherung der Daten
      hat durch den Kunden zu erfolgen.
 
§ 8 Haftung, Schadensersatz
8.1 „Janssen Druck“ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften,
      weiterhin für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Schäden
      vorhersehbar und vertragstypisch sind.
8.2 Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ebenfalls unberührt.
8.3 Schäden und Verluste hat der Kunde uns gegenüber ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.
8.4 Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch uns
      als Auftraggeber klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
      Dies gilt nicht, sofern ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet worden ist.
 
§ 9 Gewerbliche Schutzrechte
9.1 Das Urheberrecht an den dem Kunden zu übergebenden Vertragsgegenstand steht grundsätzlich
      „Janssen Druck“ zu. Gleiches gilt für durch uns gefertigte Entwürfe, sofern ein späterer
      Herstellungsauftrag durch den Kunden nicht erfolgt.
9.2 „Janssen Druck“ räumt dem Kunden ein umfassendes ausschließliches Nutzungsrecht an dem Vertrags
      gegenstand ein, welches jedoch erst nach vollständiger Begleichung der Vergütung auf ihn übergeht.
9.3 Der Kunde ist für die Angaben der Bestellung selbst verantwortlich und hat sämtliche Daten an uns frei
      von der Beeinträchtigung Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, zu übermitteln.Der Kunde hat
      uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter,die gegen uns in Zusammenhang mit der Durchführung des
      Auftrages zusammenhängen und aus schutzrechtlichen Erwägungen erhoben werden, frei zu stellen.
      Für Rechtsverletzung gegenüber Dritten haftet der Kunde allein.

§ 10 Periodische Arbeiten
      Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende
      gekündigt werden.
 
§ 11 Handelsbrauch
      Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von
      Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten
      Endproduktes erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
 
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort
12.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, oder im Inland keinen allgemeinen
        Gerichtsstand hat, sind für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten,
        einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, Gerichtsstand und Erfüllungsort
        der Sitz von „Janssen Druck“.
12.2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
 
Wittmund, 20.02.2010